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Grünes Licht für 28 AT-CZ-Kleinprojekte

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Grünes Licht für 28 AT-CZ-Kleinprojekte

Etwas mehr als 404.000 Euro an EU-Fördermitteln haben die zwölf Mitglieder des regionalen Lenkungsausschusses zum Kleinprojektefonds für 28 grenzüberschreitende Kleinprojekte genehmigt

EU-Förderung: Ausschuss gibt grünes Licht

für 28 grenzüberschreitende Kleinprojekte

Etwas mehr als 404.000 Euro an EU-Fördermitteln haben die zwölf Mitglieder des regionalen Lenkungsausschusses zum Kleinprojektefonds bei einer Sitzung Ende Oktober für 28 grenzüberschreitende Kleinprojekte genehmigt. „Drei der insgesamt 33 eingereichten Projekte wurden zur Überarbeitung zurückgestellt, zwei mussten wir ablehnen, weil sie den Förderkriterien nicht entsprachen“, erklärt Mag. Silke Sickinger, Geschäftsführerin der Regionalmanagement OÖ GmbH und Mitglied des Lenkungsausschusses.

85 Prozent werden gefördert

Die Fördermittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und decken 85 Prozent der einzelnen Projektkosten ab. Der regionale Lenkungsausschuss zum Kleinprojektefonds Südböhmen – Oberösterreich – Niederösterreich setzt sich aus jeweils vier stimmberechtigen Mitgliedern aus den drei beteiligten Regionen zusammen.

Kleinprojekte sind grenzüberschreitende Projekte mit einem Kostenvolumen von mindestens 3.530 bis maximal 23.530 Euro. Die Projekte sollen in erster Linie dazu beitragen, die Zusammenarbeit im gesellschaftlichen und öffentlichen Bereich zu intensivieren bzw. langfristige Kooperationen zwischen den Projektpartnern aufzubauen und zu etablieren. Thematisch gibt es kaum Einschränkungen, grenzübergreifende Kooperationen können in allen Lebensbereichen angestrebt werden.

Nächste Einreichfrist: 6. Dezember 2017

Die Voraussetzungen: mindestens je ein Projektpartner kommt aus Ober- bzw. Niederösterreich und der Tschechischen Republik, das Projekt muss gemeinsam geplant und gemeinsam durchgeführt werden und das Projekt muss entweder gemeinsam finanziert werden oder es wird gemeinsames Projektpersonal angestellt. Antragsteller können Gemeinden, Vereine, Verbände, Schulen, Kammern, NGOs etc. sein.

Die nächste Einreichfrist für Anträge im Kleinprojektefonds (KPF) Österreich-Tschechische Republik ist der 6. Dezember 2017 um 14 Uhr.

 

 

Rückfragen-Kontakt:

DI Heide Spiesmeyer, +43 (0) 7942/ 77188-4305, heide.spiesmeyer@rmooe.at

Dienstag, 12. Dezember 2017

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