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Neuerungen der Straßenverkehrsordnung

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Neuerungen der Straßenverkehrsordnung

Verbesserungen für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen

Mit 1. Oktober 2022 trat die 33. StVO-Novelle in Kraft. Die Novelle steht im Zeichen von Verbesserungen der Situation für aktive Mobilitätsformen und bringt einige Attraktivierungen für den Radverkehr und auch den Fußverkehr. Es wurden unter anderem die Mindestabstände für das Überholen von Radfahrenden festgelegt. Ab sofort sind zwei Meter auf Freilandstraßen und mindestens 1,5 Meter im Ortsgebiet vorgeschrieben. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit unter 30 km/h gilt die bisherige Regelung, dass ein „der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand“ eingehalten werden muss. Radfahrende dürfen nun in Straßenabschnitten mit einer maximal zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h legal nebeneinanderfahren (ausgenommen Vorrangstraßen und Schienenstraßen). Neben Kindern bis 12 Jahren ist dies auch bei höheren zulässigen Geschwindigkeiten erlaubt (ausgenommen Schienenstraßen).

Die größten Veränderungen für den Fußverkehr liegen bei dem Verbot des Hineinragens von Fahrzeugteilen auf Gehsteige. Mit wenigen Ausnahmen muss eine Breite von 1,5 m freibleiben. Neu ist auch, dass in Zukunft die Benützungspflicht für Schutzwege (innerhalb 25 Meter) entfällt, wenn es die Verkehrslage erlaubt und keine anderen Verkehrsteilnehmenden behindert werden.

Die Novelle bringt nicht nur Verbesserungen für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, sondern auch Einschränkungen für andere Verkehrsteilnehmer. Um die Sicherheit beim rechts abbiegen zu erhöhen – Stichwort „Toter Winkel“ – gibt es Einschränkungen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Diese dürfen beim Rechtsabbiegen im Ortsgebiet nur Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in der Nähe sein können. Dadurch sollen zukünftig schwere Unfälle vermieden werden. Es werden auch neue Verkehrsschilder in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen: Schulstraßen, Sackgassen mit Weiterführung von Fuß und Radwegen, kombinierte Geh- und Radfahrerüberfahrten („Leitermodell“) und Grünpfeil bei Ampelkreuzungen.

Die neuen Regelungen sollen den Umstieg auf sanfte Mobilitätsformen erleichtern und die notwendige Mobilitätswende beschleunigen. https://www.klimaaktiv.at/mobilitaet/radfahren/stvo-novelle.html

Mittwoch, 5. Oktober 2022

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