Schwerpunkt des Vorhabens ist die Verbesserung des Lebensraumes für Kulturlandarten wie z.B. Vogel-, Pflanzen- und Insektenarten beiderseits der gemeinsamen Grenze.
Schwerpunkt des Vorhabens ist die Verbesserung des Lebensraumes für Kulturlandarten wie z.B. Vogel-, Pflanzen- und Insektenarten. Es werden die Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union, die beiderseits der gemeinsamen Grenze vorkommen, in einer abgestimmten Vorgangsweise bearbeitet.
Dabei werden z.B. für Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Hochmoorlaufkäfer (Carabus ménétriesi), Bekassine (Gallinago gallinago), Wachtelkönig (Crex Crex), Gewöhnliches Fettkraut (Pinguicula vulgaris), Spitzwarziges Brunnenquellkraut (Montia hallii), Sumpfherzblatt (Parnassia palustris) und Hochmoorgelbling (Colias palaeno) Arten- und Lebensraumschutzprojekte im Grenzbereich umgesetzt.
Projektziele:
Die Abstimmungstreffen der ProjektpartnerInnen führen zu einer Verbesserung des Kenntnisstandes über die bearbeiteten Arten und das Management zur Unterstützung derselben.
Folgende Maßnahmen sind u.a. geplant:
- Anbringen von Ansitzwarten in Brutwiesen, um dem Braunkehlchen einen optimalen Lebensraum zu schaffen
- Information und Bewusstseinsbildung für GrundeigentümerInnen und BewirtschafterInnen: hier soll sowohl das Wissen über die bearbeiteten Arten und deren Habitatsansprüche als auch über die Wirkungen der gesetzten Maßnahmen im laufenden Dialog gesteigert werden
- Evaluierung der Beweidung von Feuchtflächen durch Wasserbüffel in der Gemeinde Leopoldschlag im Frühjahr und Sommer 2019
- Revitalisierung der Feucht- und Moorwiesen einschließlich deren Wiedervernässung; hier sollen verbrachende Flächen wieder freigestellt werden und durch Mulchen oder ähnliche Maßnahmen wieder ein bewirtschaftbarer Zustand hergestellt werden
- mosaikartige Mahd von Projektflächen
- Freistellung von Offenland-Lebensräumen
- Artenschutzprojekte für diverse Insektenarten
- Information und Bewusstseinsbildung für Grundeigentümer und Bewirtschafter.
Gefördert werden sollen:
externe Expertisen und Dienstleistungen wie:
- Ausschneiden von Sträuchern und Bäumen
- Errichtung von Ansitzwarten und Entfernen der Ansitzwarten vor der Mahd
- Evaluierung der Büffelweide
- Mähen von rund 23 ha 1x im Jahr nach dem 15. August
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Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz (OÖ)
Jihočeský Kraj (CZ)