Sechs Gemeinden der Region Hansbergland – St.Peter, Herzogsdorf, Niederwaldkirchen, St. Johann, St. Ulrich und St. Veit – gehen gemeinsam neue Wege zur Attraktivierung ihrer Ortskerne. Sie haben eine regionale Strategie in Auftrag gegeben, die u.a. Ortskernchecks, die Beratung vn Eigentümern von Leerständen sowie eine Analyse der zukünftigen Standortpotentiale beinhaltet. Der Aktivierung und Nutzung von Leerständen kommt dabei eine besondere Aufmerksamkeit zu.
Neunutzung von Leerständen in Ortskernen
Ca. 30 ausgewählte leerstehende Gebäude in der Region Hansbergland werden auf ihr Potenzial hin analysiert. Welche Voraussetzungen bringt das Gebäude und seine Umgebung für zukünftige Nutzungen mit? Welche Nachnutzung kann einen positiven Beitrag zur Ortskernbelebung leisten? „Durch diese Beratung bekommen die Eigentümer eine fundierte Entscheidungshilfe für ihre nächsten Schritte zur Hand“ betont Hansbergland-Obmann und Bürgermeister von St. Peter Engelbert Pichler.
Zusätzlich werden im ersten Teil des Konzepts auf Basis zahlreicher Vor-Ort-Termine in den Gemeinden sowie Gesprächen mit Bürgern und Engagierten Handlungsfelder und Maßnahmen zur Entwicklung der Ortskerne verdeutlicht.
Ortszentren sind Lebensmittelpunkte
Durch die Verlagerung von Wohnen und Wirtschaft an die Ortsränder wurden die gewachsenen Orts- und Stadtkerne mit ihren Vorteilen kurzer Wege, vielfältiger Funktionen und flächensensibler Baukultur geschwächt. Um die Ortskerne als soziale und wirtschaftliche Mittelpunkte des Gemeindelebens zu erhalten und weiterzuentwickeln, braucht es vielfältige alte und neue Nutzungen, die sie beleben und attraktiveren. Im Rahmen einer Konzepterstellung werden wesentliche Grundlagen dafür erarbeitet und aufgezeigt.
Unterstützung von Experten
Die Bearbeitung wird dabei von den Experten von „Modul5“ und „HuB-Architekten“ durchgeführt und bis zum Sommer abgeschlossen. Im Gesamtprozess werden die Gemeinden von Christoph Artner-Sulzer vom Regionalmanagement unterstützt.
Förderprogramm
GAP-Strategieplan Österreich (Maßnahme 77-04)