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2. Einreichfrist – INTERREG AT-CZ

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2. Einreichfrist – INTERREG AT-CZ

Eingereichte Projektanträge bis 30.11.2023 werden dem Entscheidungsgremium im April 2024 zur Abstimmung vorgelegt.

Die 2. Einreichfrist im EU Förderprogramm INTERREG Österreich – Tschechien endet am 30.11.2023 um 14:00 Uhr. Die weiteren Termine entnehmen Sie bitte hier: https://www.at-cz.eu/at/termine

 

In der Förderperiode 2021-2027 müssen Projektanträge im elektronischen Antragssystem „Jems“ (https://jems.at-cz.eu) eingegeben werden. Die Förderquote ist hoch und beträgt 80 % der förderfähigen Kosten.

 

Die aktuellen Förderfähigkeitsregeln, das Programmhandbuch oder den Leitfaden zum Ausfüllen des Projektantrags im Jems finden Sie auf der Programmwebsite unter https://www.at-cz.eu/at/downloads/programm-2021_2027.

 

Unterstützt werden Projekte in den folgenden Bereichen:

  • Forschung und Innovation
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Naturschutz und Biodiversität
  • (Aus-)Bildung und lebenslanges Lernen
  • Kultur und Tourismus
  • Rechtliche und institutionelle Kooperation

 

 

Haben Sie Fragen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, eine grenzübergreifende Projektidee oder möchten Sie ein Projekt beantragen? Ihr Ansprechpartner Johannes Miesenböck (+43 7942/77188-4303, johannes.miesenboeck@rmooe.at) steht für Auskünfte und Unterstützung bei der Projektentwicklung und Projektantragerstellung kostenlos zur Verfügung.

 

 

Logo des Förderprogramms „INTERREG Österreich – Tschechien 2021-2027“ ©Land NÖ

Donnerstag, 31. August 2023

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