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klimaaktiv mobil - NEU seit April 2021!

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klimaaktiv mobil - NEU seit April 2021!

Neue Fördermöglichkeiten im Bereich klimafreundlicher Mobilitätslösungen

Seit April 2021 stehen Gemeinden, Städten und Regionen wieder umfassende Fördermöglichkeiten im Bereich klimafreundlicher Mobilitätslösungen zur Forcierung der aktiven Mobilität und einem umweltfreundlichen Mobilitätsmanagement zur Verfügung. Das Regionale Mobilitätsmanagement verweist an dieser Stelle gerne auf die Kolleg*innen des klimaaktiv mobil-Förderprogramms.

Grundsätzlich können Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen, Mobilitätsmanagement und aktive Mobilität gefördert werden. Ein Überblick über die förderfähigen Maßnahmen:

  • Radverkehrsinfrastruktur
  • Radschnellverbindungen
  • Nachrüstung Fahrradparken
  • Fußverkehr
  • Integrierte Mobilitätsmanagementprojekte mit Maßnahmenmix E-Mobilität
  • Mobilitätsmanagement für umweltfreundliche Personenmobilität
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen
  • Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehenden immateriellen Leistungen (ist begrenzt auf 10% der förderfähigen Investitionskosten)

Die Förderhöhe richtet sich nach der zugrundeliegenden Maßnahme bzw. danach ob eine Kofinanzierung mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) möglich ist. Standardmäßig erfolgt die Antragstellung VOR Umsetzung der Maßnahmen, d. h. bevor das Projekt unumkehrbar gemacht wird. Die Ausnahmen wie z.B.: Nachrüsten Fahrradparken, E-Pkw etc. können Sie den Leitfäden entnehmen oder gerne hilft Ihnen das zuständige klimaaktiv mobil Beratungsprogramm.

klimaaktiv mobil – Radverkehr und Mobilitätsmanagement (nationale Förderung)

  • Keine Einschränkung bezüglich Budget oder Einwohner
  • Förderhöhe abhängig vom Umwelteffekt
  • Standardfördersatz:
    - Bei Radinfrastrukturprojekten und Mobilitätsmanagement 20% der Nettokosten
    - bei Radschnellverbindungen bis zu 40% der Nettokosten
    - Zuschlagssatz maximal 10%.
  • Der maximale Fördersatz liegt bei 600 Euro bzw. bei Radinfrastrukturprojekten bei 1.800 Euro für jede jährlich eingesparte Tonne CO2 und weiteren 6 Euro/jährlich verlagerte PKW-Kilometer.

Neben den jeweiligen Standardfördersätzen gibt es Zuschlagsmöglichkeiten von jeweils 5% bis insgesamt maximal 10%, bei der Kombination mehrerer Maßnahmen, der Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen, und der Einbeziehung von anderen Akteuren.

klimaaktiv mobil & ELER-Kofinanzierung

  • Für Gemeinden im ländlichen Raum (Gemeinden < 30.000 EW bzw. <150 EW/km²) mit einer Investitionssumme < 2,5 Mio. € netto.
  • Voraussetzung ist die Erfüllung der ELER-Auswahlkriterien
  • Förderhöhe unabhängig vom Umwelteffekt
  • Standardfördersatz: 40% der Nettokosten – Zuschlagssatz maximal 10%.

Einreichung in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 28.02.2022 (12 Uhr).

Nähere und detaillierte Informationen zu den klimaaktiv mobil Förderungen finden Sie im Leitfaden oder gerne hilft Ihnen das zuständige klimaaktiv mobil Beratungsprogramm „Innovative klimafreundliche Mobilität für Regionen, Städte und Gemeinden“: klimaaktivmobil.at/gemeinden

Leitfaden Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Radverkehr und Mobilitätsmanagement:

Leitfaden E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine:

 

Beratend zur Seite steht Ihnen:

komobile Gmunden GmbH
Katharina Zauner-Levine BSc, Daniela Hirländer MSc
+43 (0)7612 70 911 - 13

Montag, 12. April 2021

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