Seit ersten April ist die überarbeitet nationale Richtlinie (RVS) für die Radverkehrsplanung gültig.
Im Speziellen wurden die vorgeschriebenen Breiten für Radfahrstreifen auf Fahrbahnen vergrößert. Dadurch werden Radfahrende nicht in den Bereich von aufgehenden Autotüren (Dooring-Zone) gedrängt. Die Angebotsplanung für Radverkehr spielt in der Richtlinie ab sofort eine große Rolle. Somit kann durch Schaffung von neuem Angebot (Radverkehrsnetz) auch ein zukünftiger Bedarf bedient werden. Je nach Radverkehrsstärke sind zukünftig unterschiedliche Breiten für die Radverkehrsanlagen vorgesehen. Zuvor wurden nur Mindest- und Regelbreiten vorgeschrieben. Eine neu definierte Bodenmarkierung sind sogenannte „Sharrows“. Diese Piktogramme bestehen aus einem Fahrrad-Symbol mit zwei darüber angeordneten Pfeilen. Durch die Anbringung dieser Symbole wird dem Radfahrenden gezeigt, wo sie auf der Fahrbahn im Mischverkehr fahren sollen. Zusätzlich werden alle anderen Verkehrsteilnehmer auf vermehrten Radverkehr hingewiesen. Einbahnen, welche für den Radverkehr in beide Richtungen befahren werden dürfen, wurden in der neueren Richtlinie detaillierter betrachtet. Bei engen Fahrbahnverhältnissen kann das Radfahren gegen die Einbahn durch regelmäßige Ausweichmöglichkeiten ermöglicht werden.
Auch auf die Veränderung der Fahrräder wurde Rücksicht genommen. Beispielsweise durch die vermehrte Nutzung von Lastenrädern muss dem Radverkehr zukünftig mehr Platz eingeräumt werden. Auch ein komfortables und sicheres Abstellen der Räder wurde in der überarbeiteten Richtlinie detailliert aufbereitet. Dabei wurde auch auf die unterschiedlichen Bedürfnisse in Bezug auf Kurzzeit- bzw. Langzeitparken eingegangen.
Zusätzlich zur Richtlinie (RVS-Radverkehr) soll auch noch die Straßenverkehrsordnung zugunsten der Radfahrenden verbessert werden. Nur durch Gleichstellung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln ist es möglich, das gesetzte Ziel „Erhöhung des Radverkehrsanteils“ zu erreichen.
Das Regionale Mobilitätsmanagement wird bei der Durchführung von „Radverkehrs-Checks“ bei Infrastrukturprojekten die neuen Richtlinien anwenden.