Schritt für Schritt – von der Antragstellung bis zum Projektabschluss

INTERREG Kleinprojektefonds Österreich-Tschechien 2021 – 2027

Das verbindliche Dokument für die Durchführung eines Kleinprojektes ist das

  • Handbuch für die Kleinprojektefonds – Version 2 gültig ab 15. 10. 2024; Link zum Handbuch

 

 

Antragstellung

Die Antragstellung für

  • den Kleinprojektefonds people-to-people sowie für

  • den Kleinprojektefonds Kultur & Tourismus

erfolgt mittels eines elektronischen Antragsformulars auf https://fmp.silvanortica.com

Die nächste Einreichfrist für Kleinprojekte beider Fonds endet am 29. Oktober 2025, 14 Uhr.

 

Beilagen zum Antrag:

  • B3: Partnerschaftserklärung – siehe Downloadbereich
  • B5: Detaillierter Kostenplan – siehe Downloadbereich
  • B6a: Ehrenerklärung des Antragstellers – siehe Downloadbereich
  • B6b: Ehrenerklärung des Antragstellers bei investiven Projekten – siehe Downloadbereich
  • B7: Hinweis zur Nummerierung der Preisanfragen – siehe Downloadbereich

 

 

Bewertung von Kleinprojekten

Die eingereichten Kleinprojekte werden einer formalen Kontrolle und in weiterer Folge einer Kontrolle der Qualität und der grenzüberschreitenden Wirkung unterzogen.

Die Bewertungskriterien finden Sie im Downloadbereich

 

 

Umsetzung und Publizität von Kleinprojekten

Kommunikationsarbeit ist ein integraler Bestandteil der Projektumsetzung, die zur Erreichung der projektspezifischen Ziele beiträgt und Auswirkung auf die Aktivitäten und Qualität des Projektes hat.

  • Alle Programmlogos sind im Downloadbereich zu finden.
  • KPF-Teilnehmer*innenliste – siehe Downloadbereich
  • Plakat Muster A3 Veranstaltungen, Sitz Antragsteller – siehe Downloadbereich

 

 

Projektabschluss und Dokumentation

Nach Projektabschluss muss der Oö. Projektträger innerhalb von 30 Kalendertagen elektronisch einen Projektbericht inkl. der verpflichtenden Anhänge an den oberösterreichischen Regionalpartner (Heide Spiesmeyer, RMOÖ GmbH) übermitteln. Der Oö. Regionalpartner prüft daraufhin, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind, und leitet diese an die Abrechnungskontrolle weiter. Die Abrechnungsprüfung erfolgt anhand der definierten Meilensteine und Nachweise durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft & Forschung.

Beilagen zum Projektbericht:

  • C1: Projektendbericht Kleinprojekte – siehe Downloadbereich
  • C1a: Projektzusammenfassung  – siehe Downloadbereich
  • C1b1: Erfüllung Projektoutouts Kultur und Tourismus – siehe Downloadbereich
  • C1b2: Erfüllung Projektoutputs People to People – siehe Downloadbereich
  • D1: Dauerhaftigkeitsbericht Kleinprojekt – siehe Downloadbereich

 

 

Weitere ergänzende Dokumente

Das verbindliche Dokument für Antragsteller von Kleinprojekten ist das KPF-Handbuch einschließlich aller Anhänge. Im Falle, dass ein konkreter Punkt nicht im KPF-Handbuch angeführt ist, unterliegt der KPF den Bestimmungen der Gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln, und des Weiteren gelten für die Kleinprojekte die Regeln in der Dokumentation des Programms. Die Dokumente sind auf der Website https://interreg.at-cz.eu/de unter folgenden Links sowie im Downloadbereich zu finden:

 

Eine Auflistung aller genehmigten Projekte ist ebenfalls im Downloadbereich zu finden.

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