INTERREG Kleinprojektefonds Österreich-Tschechien 2021 – 2027
Das verbindliche Dokument für die Durchführung eines Kleinprojektes ist das
- Handbuch für die Kleinprojektefonds – Version 2 gültig ab 15. 10. 2024; Link zum Handbuch
Antragstellung
Die Antragstellung für
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den Kleinprojektefonds people-to-people sowie für
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den Kleinprojektefonds Kultur & Tourismus
erfolgt mittels eines elektronischen Antragsformulars auf https://fmp.silvanortica.com
Die nächste Einreichfrist für Kleinprojekte beider Fonds endet am 29. Oktober 2025, 14 Uhr.
Beilagen zum Antrag:
- B3: Partnerschaftserklärung – siehe Downloadbereich
- B5: Detaillierter Kostenplan – siehe Downloadbereich
- B6a: Ehrenerklärung des Antragstellers – siehe Downloadbereich
- B6b: Ehrenerklärung des Antragstellers bei investiven Projekten – siehe Downloadbereich
- B7: Hinweis zur Nummerierung der Preisanfragen – siehe Downloadbereich
Bewertung von Kleinprojekten
Die eingereichten Kleinprojekte werden einer formalen Kontrolle und in weiterer Folge einer Kontrolle der Qualität und der grenzüberschreitenden Wirkung unterzogen.
Die Bewertungskriterien finden Sie im Downloadbereich
- A2: Kriterien der formalen Anforderungen und Förderfähigkeit des Antrags
- A3: Kriterien für die Bewertung der Qualität und der grenzüberschreitenden Wirkung
Umsetzung und Publizität von Kleinprojekten
Kommunikationsarbeit ist ein integraler Bestandteil der Projektumsetzung, die zur Erreichung der projektspezifischen Ziele beiträgt und Auswirkung auf die Aktivitäten und Qualität des Projektes hat.
- Alle Programmlogos sind im Downloadbereich zu finden.
- KPF-Teilnehmer*innenliste – siehe Downloadbereich
- Plakat Muster A3 Veranstaltungen, Sitz Antragsteller – siehe Downloadbereich
Projektabschluss und Dokumentation
Nach Projektabschluss muss der Oö. Projektträger innerhalb von 30 Kalendertagen elektronisch einen Projektbericht inkl. der verpflichtenden Anhänge an den oberösterreichischen Regionalpartner (Heide Spiesmeyer, RMOÖ GmbH) übermitteln. Der Oö. Regionalpartner prüft daraufhin, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind, und leitet diese an die Abrechnungskontrolle weiter. Die Abrechnungsprüfung erfolgt anhand der definierten Meilensteine und Nachweise durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft & Forschung.
Beilagen zum Projektbericht:
- C1: Projektendbericht Kleinprojekte – siehe Downloadbereich
- C1a: Projektzusammenfassung – siehe Downloadbereich
- C1b1: Erfüllung Projektoutouts Kultur und Tourismus – siehe Downloadbereich
- C1b2: Erfüllung Projektoutputs People to People – siehe Downloadbereich
- D1: Dauerhaftigkeitsbericht Kleinprojekt – siehe Downloadbereich
Weitere ergänzende Dokumente
Das verbindliche Dokument für Antragsteller von Kleinprojekten ist das KPF-Handbuch einschließlich aller Anhänge. Im Falle, dass ein konkreter Punkt nicht im KPF-Handbuch angeführt ist, unterliegt der KPF den Bestimmungen der Gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln, und des Weiteren gelten für die Kleinprojekte die Regeln in der Dokumentation des Programms. Die Dokumente sind auf der Website https://interreg.at-cz.eu/de unter folgenden Links sowie im Downloadbereich zu finden:
- Gemeinsame Förderfähigkeitsregeln: https://interreg.at-cz.eu/de/at/downloads/programm-2021_2027
- Programmhandbuch INTERREG Österreich-Tschechien 2021-2027: https://interreg.at-cz.eu/de/at/downloads/programmhandbuch
Eine Auflistung aller genehmigten Projekte ist ebenfalls im Downloadbereich zu finden.