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3. Einreichfrist – INTERREG AT-CZ

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3. Einreichfrist – INTERREG AT-CZ

Eingereichte Projektanträge bis 22.3.2024 werden dem Entscheidungsgremium im September 2024 zur Abstimmung vorgelegt.

Die 3 . Einreichfrist im EU Förderprogramm INTERREG Österreich – Tschechien endet am 22.3.2024 um 14:00 Uhr. Die weiteren Termine entnehmen Sie bitte unter https://interreg.at-cz.eu/de/termine

 

In der Förderperiode 2021-2027 müssen Projektanträge im elektronischen Antragssystem „Jems“ (https://jems.at-cz.eu) eingegeben werden. Die Förderquote ist hoch und beträgt 80 % der förderfähigen Kosten.

 

Die aktuellen Förderfähigkeitsregeln, das Programmhandbuch oder den Leitfaden zum Ausfüllen des Projektantrags im Jems finden Sie auf der Programmwebsite unter https://interreg.at-cz.eu/at/downloads

 

Unterstützt werden Projekte in den folgenden Bereichen:

  • Forschung und Innovation
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Naturschutz und Biodiversität
  • (Aus-)Bildung und lebenslanges Lernen
  • Kultur und Tourismus
  • Rechtliche und institutionelle Kooperation

 

 

Haben Sie Fragen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, eine grenzübergreifende Projektidee oder möchten Sie ein Projekt beantragen? Ihr Ansprechpartner Johannes Miesenböck (+43 7942/77188-4303, johannes.miesenboeck@rmooe.at) steht für Auskünfte und Unterstützung bei der Projektentwicklung und Projektantragerstellung kostenlos zur Verfügung.

 

Mittwoch, 6. Dezember 2023

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